Liebe Hundeliebhaber,

damit Sie volle Transparenz bei uns haben, stellen wir Ihnen vorab unseren für jeden Aufenthalt verbindlichen Beherbergungsvertrag nebst zugehöriger AGBs zur Einsicht zur Verfügung:

 

Beherbergungsvertrag

Hundepension Schnieder - Grübeck 1a - 58802 Balve


Vertrag zur zeitweisen Unterbringung und Betreuung von Hunden

Vertragspartner sind:

Name: ________________________________
Straße: ________________________________
PLZ/Ort: ________________________________
Telefon: ________________________________
E-Mail: ________________________________

Ansprechpartner für Notfälle: _____________________

und

Hundepension Schnieder (Inh. Daniel Schnieder)
Grübeck 1a
58802 Balve

Untergebracht wird folgender Hund:

Name: _________________ Geb.-Datum:____________
Rasse: _____________________ Rüde ___ Hündin ___
Krankheiten: _____________________________________
Medikamente: ____________ Dosierung: ______________

Tierarzt: _________________________________________

Abgabe am: ____________ um _________________ Uhr
Abholung am: ____________ um __________________ Uhr

Die vereinbarten Abgabe- und Abholzeiten sind einzuhalten. Auch bei kurzfristigen Verschiebungen bitten wir um telefonische Benachrichtigung. Bei vorzeitiger Abholung wird der volle Pensionspreis bis zum im Vorfeld vereinbarten Abholtermin berechnet.

Preise: ____ EUR pro (angebrochenen) Tag

Mein Hund darf mit anderen Artgenossen auf der Spielwiese toben. Die möglichen Risiken, z.B. Beißereien sind mir bekannt.

___ ja
___ nein

Angaben zur Fütterung (Futtersorte / Futtermenge)
____________________________________________________________

Sonstige Anmerkungen zum Hund:
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Die als Bestandteil dieser Vereinbarung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen habe ich gelesen und anerkannt. Ich bestätige, dass mein Hund keine Anzeichen von ansteckenden Krankheiten zeigt, alle Impfungen erhalten hat und haftpflichtversichert ist.

Als Bestandteil dieses Vertrages zählen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Balve, den .........................

...................................... ..................................................

Hundebesitzer                   Hundepension Schnieder



Allgemeine Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Beherbergungsvertrags

  1. Oben genannter Hund soll während der angegebenen Zeit in der Hundepension untergebracht werden. Die Hundepension verpflichtet sich, diesen in den dem Besitzer bekannten Räumlichkeiten unterzubringen und zu versorgen. Der Hund erhält in der Pensionsbetreuung täglich Auslauf auf dem Gelände sowie persönlichen Kontakt mit den ihn pflegenden Menschen.

  2. Preise gemäß Beherbergungsvertrag.

  3. Der Hundebesitzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Hund über aktuellen Impfschutz verfügt, keine Anzeichen von ansteckenden Krankheiten zeigt, frei von Ungeziefer ist und eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.

  4. Der Besitzer bringt, soweit von ihm gewünscht, das Futter und eventuelle Medikamente für die Zeit des Aufenthalts des Hundes in festen, verschließbaren Behältnissen mit. Sollte der Besitzer kein eigenes Futter mitbringen, wird das jeweils aktuelle Futter der Hundepension verwendet.

  5. Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung eines Hundes erklärt sich der Besitzer einverstanden, dass die notwendige tierärztliche Versorgung von einem Tierarzt unserer Wahl - im Notfall ohne vorherige Rücksprache mit dem Besitzer/Eigentümer - vorgenommen wird. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Besitzer. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Besitzer dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten für die Desinfektion und die Behandlung angesteckter Hunde.

  6. Für entlaufende und erkrankte Tiere sowie Schäden bzw. Verletzungen, die durch das Tier oder an diesem versursacht werden, wird keine Haftung durch die Hundepension übernommen.

  7. Die Hundepension haftet mit allen Mitarbeitern und Helfern nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

  8. Der Rechnungsbetrag ist bei Abholung des Hundes abzüglich einer eventuellen Anzahlung in bar zu entrichten.

  9. Ein Beherbergungsvertrag gilt nur als reserviert, wenn der Vertrag ausgefüllt und unterschrieben bei uns eingegangen ist. In Einzelfällen und bei Neukunden behalten wir uns vor, eine Anzahlung zu erheben.

  10. Bei Vertragsrücktritt bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin sind 20 % der Pensionskosten (mindestens 30,00€) Entschädigungsaufwand zu zahlen; bei Rücktritt in einem Zeitraum von weniger als 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin beläuft sich die Entschädigung auf den kompletten Betrag, soweit die Vertragspartner keinen alternativen Pensionsgast anführen. Bei vorzeitiger Abholung oder verkürzten Aufenthalt beläuft sich die Entschädigung auf den entsprechenden Tagessatz.

  1. Wird ein Hund ohne vorherige Information nicht zum vereinbarten Datum abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht vom Besitzer verlängert, ist die Hundepension berechtigt nach einer Übergangszeit von 31 Tagen den Hund weiterzuvermitteln bzw. anderswo auf Kosten des Besitzers unterzubringen.

  2. Schäden, die durch den untergebrachten Hund im Innen- und Außenbereich entstehen, sind durch den Besitzer zu erstatten. Gleiches gilt für Personenschäden die er den ihn betreuenden Personen zufügt.

  3. Sollte aufgrund Krankheit, Beschädigung/Zerstörung der Zwingeranlage oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen die Hundepension Schnieder nicht in der Lage sein den Pensionsgast angemessen betreuen zu können, entfällt der Anspruch auf den reservierten Pensionsplatz. Bereits gezahlte Anzahlungen werden voll erstattet. Darüber hinaus besteht kein weiterer Anspruch auf Zahlungen oder alternative Unterbringung.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.